Die SSG finanziert sich nahezu ausschließlich durch Mitgliedsbeträge. Diesem Umstand geschuldet wird die Unterhaltung der Vereinsanlagen durch das Engagement unserer Mitglieder getragen.
Die Vereinsmitgliedschaft beginnt nach einem Probejahr als Anwärter. Über die Aufnahme entscheiden die Mitglieder jährlich auf der Hauptversammlung durch Mehrheitsbeschluss. Voraussetzung für die Aufnahme in die Vollmitgliedschaft ist der Erwerb des Sprengstoffscheins §27 SprengG. zum VL-Schießen sowie das Ablegen der Waffensachkundeprüfung §7 WaffenG. inklusive der Befähigung zur Standaufsicht.
Wir freuen uns auf Anfragen Interessierter und informieren gern über weitere Details!